Homepage der Bestattung der Stadtgemeinde Völkermarkt
Bitte nehmen Sie ehestmöglich telefonisch oder persönlich mit der Bestattung Völkermarkt Kontakt auf!
Sie erreichen uns rund um die Uhr unter: Tel.: +4366480257121, oder persönlich unter den Bürozeiten der Stadtgemeinde Völkermarkt. Unsere Mitarbeiter informieren Sie sofort über die weitere Vorgangsweise und über die Abholung des Verstorbenen. Wir leiten alle notwendigen Schritte für Sie ein.
Totenbeschau: Vor der Totenbeschau darf an dem Verstorbenen keine Änderung, auch kein Ankleiden, vorgenommen werden. Die Abholung des Verstorbenen kann erst nach erfolgter Totenbeschau durch den zuständigen Arzt durchgeführt werden.
Bekleidung: Die Bekleidung, welche dem Verstorbenen angezogen werden soll, legen Sie bitte bereit. Teilen Sie unseren Mitarbeitern bei der Abholung Ihre Wünsche mit, sofern der Verstorbene nicht von der Familie angekleidet wird.
Ablauf: Das Aufnahmegespräch können Sie während der Bürozeiten in den Schau- und Beratungsräumen der Bestattung Völkermarkt durchführen oder wir kommen zu Ihnen nach Hause. In diesem persönlichen Gespräch wird der Umfang der Bestattungsleistungen, der Termin und die Art der Trauerfeier besprochen.
Bei einem Todesfall sind viele Vorbereitungen und Erledigungen erforderlich. Die Bestattung Völkermarkt steht Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite,
damit die Abschiednahme von Ihrem lieben Verstorbenen in würdiger Weise erfolgen kann.
Jeder Sterbefall muss beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Die Bestattung Völkermarkt erledigt für Sie diese Wege und benötigt dazu folgende Dokumente:
Auch nach der Beisetzung fallen viele Schritte an, die wir mit Ihnen gemeinsam besprechen. Viele Erledigungen können wir gerne für Sie übernehmen, damit Sie in Ihrer Trauer Zeit für das Wesentliche Zeit haben und gut informiert sind.
Danksagungen: Wir sind Ihnen behilflich, Danksagungskarten und Gedenkbilder zu besorgen.
Verlassenschaftsverfahren: Die Hinterbliebenen werden vom Notar zur Todesfallaufnahme eingeladen.
Versicherungen: Zur Behebung der Versicherungssumme müssen der Versicherungsanstalt eine Sterbeurkunde, die Versicherungspolizze, der letzte Einzahlungsabschnitt und eventuell ein Personalausweis vorgelegt werden.
Witwen- und Waisenpensionen: müssen bei der Pensionsversicherungsanstalt beantragt werden.
Polizeiliche Abmeldung: erfolgt automatisch durch das Standesamt.
Bedachtnahme auf bestehende Verträge: Bestehende Verträge, die auf den Namen des Verstorbenen lauten, müssen gelöscht oder geändert werden (z.B. Strom, Wasser, Radio, Fernsehen, Telefon, Zeitungsabonnements).
Im Internet-Zeitalter bleibt auch über den Tod hinaus vieles (ungewollt) bestehen. Oftmals wissen Sie als Hinterbliebener nicht, welche Daten, Konten, Verträge etc. Ihres lieben Verstorbenen im Netz herumgeistern.
Als Erbe treten Sie – nach Einantwortung – automatisch in alle Rechte, Pflichten und Rechtsverhältnisse des Verstorbenen ein! Im Rahmen des neuen „Digitaler Nachlass Service“ bietet der Wiener Verein in Kooperation mit der Bestattung Völkermarkt eine kompetente Klärung aller diesbezüglichen Fragen.
Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
http://www.wienerverein.at/digitaler-nachlass/
Bei offenen Fragen oder Unklarheiten können Sie uns jederzeit, 24 Stunden am Tag, kontaktieren:
Stadtgemeinde Völkermarkt
Städtische Bestattung
Hauptplatz 1
A – 9100 Völkermarkt
Hauptnummer: +4366480257121
Bei Nichterreichbarkeit:
Mobil: +4366480257126
Tel.: +43 42322571
Fax: +43 4232257128